Info zur Auswirkung von Corona auf den Verein

Entsprechend einer Mitteilung vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung besteht neben den bekannten Hygiene Regeln ein grundsätzlich geltendes Abstandsgebot von 1,5m. Sollte der grundsätzliche Mindestabstand von 1,5m aufgrund besonderer Umstände (z.b. weil bauartbedingt nicht anders möglich) nicht eingehalten werden können, dann ist nach §3 Abs. 1 Nr.4 und 5 SARS-CoV-2-UmgV die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Erfassung der Personaldaten erforderlich. Unter bauartbedingte Unterschreitung fallen z.B. Fahrschulen, Flugschulen, Taxigewerbe.

 

Für den Verein bedeutet dies, das wir wieder langsam beginnen werden Gäste, Luftsport- oder vereinsinteressierte Person mitfliegen zu lassen. Unter Gästeinfo finden Sie im unteren Teil einen Link zum Abruf des Formulars für die Aufnahme der Personendaten. Wenn Sie uns besuchen wollen, möchten wir Sie um folgende Dinge bitten. Erstens die Maske nicht zu vergessen. Zweitens den Personenkreis sehr klein zu halten. Und Drittens, uns das Personendatenblatt fertig ausgefüllt, mit allem Angaben zu den erschienenen Personen, mitzubringen.